| Prange & Frittgen Ihre Anwaltskanzlei in Soest schräg gegenüber vom Amtsgericht |
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Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Sozialrecht. Örtlich zuständig für den Kreis Soest ist das Sozialgericht Dortmund und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Wir können bundesweit vor jedem Sozialgericht bzw. Landessozialgericht auftreten. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr von 14.30 bis 17.00 Uhr, außer mittwochs nachmittags. Ihrer Kontaktaufnahme sehen wir mit Interesse entgegen. Ihre Rechtsanwälte Werner Prange & Detlef Frittgen |
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